Leistungen & Finanzen

    Pflege & Krankenkasse – Die feinen Unterschiede zur Pflegekasse

    Robert Silberpfennig
    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Infografik Pflegekasse vs. Krankenkasse – Zuständigkeitsbereiche im Vergleich

    Wer ist wofür zuständig? Das Rätsel der Sozialversicherungen

    Wussten Sie, dass Krankenkasse und Pflegekasse zwar oft unter einem Dach sitzen, aber rechtlich zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind? Für Sie als Versicherten ist die Unterscheidung extrem wichtig, wenn es darum geht, wer welche Kosten übernimmt – von der 42-Euro-Pflegebox bis zum Rollstuhl.

    Die Krankenkasse (SGB V): Heilung und Behandlung

    Die Krankenkasse tritt immer dann ein, wenn es um medizinische Belange geht.

    Leistungen

    Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und die sogenannte „medizinische Behandlungspflege" (z. B. Verbandswechsel oder Insulinspritzen durch einen Pflegedienst).

    Hilfsmittel

    Medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle, Prothesen oder Inkontinenzwindeln werden von der Krankenkasse auf ärztliches Rezept finanziert.

    Die Pflegekasse (SGB XI): Unterstützung im Alltag

    Die Pflegekasse ist für die dauerhafte Unterstützung aufgrund von Pflegebedürftigkeit zuständig.

    Leistungen

    Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

    Pflegehilfsmittel

    Hierzu gehört die bekannte 42-Euro-Pauschale für Verbrauchsartikel wie Handschuhe und Desinfektion.

    Krankenkasse vs. Pflegekasse im Überblick

    ThemaKrankenkasse (SGB V)Pflegekasse (SGB XI)
    Gesetzliche GrundlageSGB VSGB XI
    Zuständig fürHeilung & BehandlungPflege im Alltag
    BeispieleArztbesuche, Medikamente, OperationenPflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegebox
    HilfsmittelRollstuhl, Prothesen (auf Rezept)42 € Verbrauchshilfsmittel
    PflegedienstBehandlungspflege (z. B. Spritzen)Grundpflege (z. B. Waschen)
    DesinfektionWunddesinfektion (auf Rezept)Flächendesinfektion (42 € Pauschale)

    Warum ist das für Sie wichtig?

    Es kommt oft zu Überschneidungen. Ein Beispiel: Wenn Sie Wunddesinfektion für eine medizinische Wunde benötigen, ist dies oft Sache der Krankenkasse (auf Rezept). Die Flächendesinfektion für das Pflegeumfeld hingegen wird über die 42 € der Pflegekasse abgedeckt.

    Merken Sie sich:

    Alles, was „heilen" oder „behandeln" soll → Krankenkasse (SGB V)

    Alles, was den „Pflegealltag erleichtert" oder die „Hygiene sichert" → Pflegekasse (SGB XI)

    Fazit: Nutzen Sie beide Systeme

    Prüfen Sie, ob Sie alle Leistungen beider Kassen ausschöpfen. Die 42-Euro-Pflegebox ist dabei der einfachste Einstieg, um Ihren Anspruch bei der Pflegekasse geltend zu machen – und das ganz ohne Rezept.

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    Häufig gestellte Fragen

    Die Krankenkasse (SGB V) übernimmt Kosten für medizinische Behandlungen, Arztbesuche und Medikamente. Die Pflegekasse (SGB XI) ist für die dauerhafte Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit zuständig – dazu gehören Pflegegeld, Sachleistungen und die 42-Euro-Pflegebox.

    Die 42-Euro-Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wird von der Pflegekasse (nicht der Krankenkasse) übernommen. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1 und häusliche Pflege.

    Aufsaugende Inkontinenzprodukte wie Windeln werden in der Regel von der Krankenkasse auf ärztliches Rezept finanziert. Bettschutzeinlagen und Hygieneartikel können hingegen über die 42-Euro-Pauschale der Pflegekasse abgedeckt werden.

    Medizinische Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Pflegeleistungen wie Verbandswechsel, Insulinspritzen oder Wundversorgung. Diese werden von der Krankenkasse bezahlt, nicht von der Pflegekasse.

    Ja, die Leistungen beider Kassen können parallel bezogen werden. Zum Beispiel erhalten Sie medizinische Behandlungspflege über die Krankenkasse und gleichzeitig Pflegegeld sowie die 42-Euro-Pflegebox über die Pflegekasse.

    Ihre Krankenkasse ist immer der erste Ansprechpartner. Da die Pflegekasse organisatorisch bei der Krankenkasse angesiedelt ist, können Sie dort beide Anliegen klären. Alternativ bieten Pflegestützpunkte kostenlose und unabhängige Beratung.