Leistungen & Finanzen

    Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen: Was ist der Unterschied?

    Die Qual der Wahl: Wie soll Ihre Pflege finanziert werden?

    Robert Silberpfennig
    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Seniorin im Sessel wägt Pflegegeld und Sachleistungen ab – Geldbörse und Pflegehilfsmittel auf dem Tisch

    Wenn Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad erhalten, stellt sich sofort eine grundlegende Frage: Möchten Sie die Pflege komplett selbst organisieren (Pflegegeld) oder professionelle Hilfe in Anspruch nehmen (Pflegesachleistungen)? Die Entscheidung hat massive Auswirkungen auf Ihr monatliches Budget.

    Wichtig für Sie: Die 42-Euro-Pflegebox erhalten Sie in beiden Fällen zusätzlich – sie wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet!

    Das Pflegegeld: Maximale Freiheit

    Das Pflegegeld ist für Pflegebedürftige gedacht, die zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn gepflegt werden.

    Auszahlung

    Das Geld wird direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen.

    Verwendung

    Er kann frei darüber verfügen und es beispielsweise als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergeben.

    Voraussetzung

    Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.

    Die Pflegesachleistung: Professionelle Unterstützung

    Hierbei handelt es sich um Dienst- oder Sachwerte, die durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht werden.

    Abrechnung

    Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten kein Bargeld.

    Vorteil

    Die Sätze für Sachleistungen sind deutlich höher als beim Pflegegeld, da hiermit Fachpersonal bezahlt wird.

    Beträge im Vergleich (Stand 2026)

    PflegegradPflegegeldSachleistung
    Pflegegrad 2332 €761 €
    Pflegegrad 3573 €1.432 €
    Pflegegrad 4765 €1.778 €
    Pflegegrad 5947 €2.205 €

    Die Kombinationsleistung: Das Beste aus beiden Welten

    Viele Familien nutzen die Kombinationsleistung. Wenn der Pflegedienst beispielsweise nur 60 % seines Budgets für Sachleistungen verbraucht, werden die restlichen 40 % anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. So sichern Sie sich professionelle Hilfe und behalten dennoch ein Stück finanzielle Flexibilität.

    Rechenbeispiel – Pflegegrad 3:

    • Sachleistungsbudget: 1.432 €
    • Pflegedienst verbraucht 60 %: 859,20 €
    • Restliche 40 % als Pflegegeld: 40 % × 573 € = 229,20 €
    • Plus 42 € Pflegebox – immer zusätzlich!

    Wichtiger Hinweis

    Unabhängig davon, ob Sie sich für Geld- oder Sachleistungen entscheiden – der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 42,00 € bleibt immer bestehen und wird nicht auf diese Beträge angerechnet!

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    Häufig gestellte Fragen

    Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege privat durch Angehörige oder Freunde erfolgt – es wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Pflegesachleistungen hingegen werden direkt an einen zugelassenen Pflegedienst gezahlt, der professionelle Pflege erbringt. Die Beträge für Sachleistungen sind höher als beim Pflegegeld.

    Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Wenn der Pflegedienst beispielsweise nur 60 % des Sachleistungsbudgets verbraucht, erhalten Sie die restlichen 40 % anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

    Ja, die 42-Euro-Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen angerechnet. Sie erhalten diese Leistung immer zusätzlich, unabhängig von Ihrer Wahl.

    Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen nur der Entlastungsbetrag von 125 EUR monatlich sowie die 42-Euro-Pflegebox zu.

    Pflegegrad 2: 332 EUR, Pflegegrad 3: 573 EUR, Pflegegrad 4: 765 EUR, Pflegegrad 5: 947 EUR monatlich. Die Pflegesachleistungen liegen deutlich höher, da damit Fachpersonal finanziert wird.

    Ein Wechsel des Pflegedienstes ist jederzeit möglich und hat keine Auswirkungen auf Ihren grundsätzlichen Anspruch. Der neue Pflegedienst rechnet dann direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.