Grundlagen

    Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – einfach erklärt

    Robert Silberpfennig
    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Verschiedene Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ordentlich auf einem Tisch arrangiert

    Unterstützung im Pflegealltag: Was verbirgt sich hinter dem Begriff?

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    Im deutschen Pflegesystem begegnen Ihnen oft komplizierte Begriffe. Einer der wichtigsten für die häusliche Pflege ist die Bezeichnung „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel". Doch was genau bedeutet das für Sie und Ihren pflegebedürftigen Angehörigen? Einfach erklärt handelt es sich um Produkte, die aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können und regelmäßig ersetzt werden müssen.

    Diese Produkte unterscheiden sich grundlegend von technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten oder Rollatoren, die als langfristige Leihgaben gedacht sind.

    Die gesetzliche Grundlage und Ihr Anspruch

    Diese Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung in der Produktgruppe 54 gelistet. Da diese Produkte laufende Kosten verursachen, hat der Gesetzgeber im SGB XI festgelegt, dass die Pflegekasse Sie hierbei finanziell unterstützt.

    Das Budget

    Ihnen stehen monatlich 42,00 € zur Verfügung – das sind 504 EUR pro Jahr.

    Die Voraussetzung

    Sie benötigen mindestens Pflegegrad 1 und die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden.

    Welche Produkte fallen in diese Kategorie?

    Damit ein Produkt über die 42-Euro-Pauschale abgerechnet werden kann, muss es einen hygienischen Zweck erfüllen. Dazu gehören:

    Warum die Unterscheidung so wichtig ist

    Im Gegensatz zu technischen Hilfsmitteln (wie einem Rollator oder einem Pflegebett), die oft als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden, gehen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Ihren dauerhaften Besitz über. Sie müssen diese also nicht zurückgeben.

    Wichtig: Inkontinenzhilfen sind nicht enthalten

    Produkte wie Windeln, Vorlagen oder Inkontinenzslips fallen nicht unter die Produktgruppe 54 und somit nicht unter die 42-Euro-Pauschale. Diese müssen separat über ein ärztliches Rezept bei der Krankenkasse beantragt werden.

    Unser Tipp: Budget nicht verfallen lassen

    Da die Pauschale von 42 € jeden Monat neu gewährt wird, sollten Sie diese nicht verfallen lassen. Es ist kein „Ansparen" für den nächsten Monat möglich. Bestellen Sie Ihre Pflegebox daher monatlich, um eine lückenlose Hygiene zu gewährleisten.

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    Häufig gestellte Fragen

    Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte der Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis, die aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet und danach entsorgt werden. Dazu gehören z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.

    Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 EUR (504 EUR pro Jahr) für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1 und häusliche Pflege.

    Unter die Pauschale fallen Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel und saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch.

    Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollatoren werden meist als Leihgabe zur Verfügung gestellt und müssen zurückgegeben werden. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gehen in Ihren dauerhaften Besitz über.

    Nein, die Pauschale wird monatlich gewährt und kann nicht auf den nächsten Monat übertragen werden. Nicht genutzte Beträge verfallen. Sie sollten daher jeden Monat Ihre Pflegebox bestellen.

    Nein, Inkontinenzhilfen wie Windeln oder Vorlagen fallen nicht unter die Produktgruppe 54 und müssen separat über ein ärztliches Rezept bei der Krankenkasse abgerechnet werden.