Anspruch & Leistungen

    Pflegegrad und Pflegebox: Wer bekommt was?

    Robert Silberpfennig
    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Geöffnete Pflegebox mit Handschuhen, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen für Pflegegrad 1-5

    Transparenz bei der Einstufung: Wer hat Anspruch auf die 42-Euro-Pauschale – und wie unterscheiden sich die Pflegegrade?

    Oft herrscht Unsicherheit darüber, welche Leistungen an welchen Pflegegrad gekoppelt sind. Während viele Leistungen wie das Pflegegeld mit steigendem Grad zunehmen, gibt es bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln eine klare und faire Regelung: Der Anspruch auf die monatliche Pflegebox ist für alle Pflegegrade identisch.

    Pflegegrad 1: Der Einstieg in die Unterstützung

    Bereits bei Pflegegrad 1, der oft für Personen mit geringer Beeinträchtigung vergeben wird, steht Ihnen der volle Betrag von 42,00 € pro Monat zur Verfügung. Das ist besonders wertvoll, da viele andere Geldleistungen (wie das Pflegegeld) bei Grad 1 noch nicht ausgezahlt werden.

    Die kostenlose Pflegebox ist somit oft die erste handfeste finanzielle Entlastung, die Familien erhalten. Nutzen Sie diese Möglichkeit frühzeitig und beantragen Sie Ihre Pflegebox noch heute.

    Pflegegrad 2 bis 5: Konstante Hilfe bei steigendem Bedarf

    Obwohl der Pflegeaufwand bei Grad 4 oder 5 massiv höher ist als bei Grad 2, bleibt die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel bei 42 €.

    Übersicht: Pauschale nach Pflegegrad

    PflegegradPflegebox-Pauschale/MonatPauschale/Jahr
    Pflegegrad 142,00 €504,00 €
    Pflegegrad 242,00 €504,00 €
    Pflegegrad 342,00 €504,00 €
    Pflegegrad 442,00 €504,00 €
    Pflegegrad 542,00 €504,00 €

    Wichtig zu wissen

    Die Pflegebox ist eine zusätzliche Sachleistung. Das bedeutet, sie wird nicht auf Ihr Pflegegeld angerechnet. Sie erhalten also die volle Unterstützung für die Pflegehygiene, ohne dass Ihre monatlichen Geldleistungen gekürzt werden.

    Die Voraussetzungen im Überblick

    Damit Sie die Box unabhängig vom Pflegegrad erhalten, müssen lediglich drei Bedingungen erfüllt sein:

    Anerkannter Pflegegrad

    Mindestens Grad 1 muss durch den MDK oder Medicproof bestätigt sein.

    Häusliche Pflege

    Die Person wird zu Hause, in einer WG oder im betreuten Wohnen gepflegt.

    Pflegeperson

    Es gibt mindestens einen Angehörigen, Freund oder Nachbarn, der die Pflege (mit-)übernimmt.

    Unser Rat

    Warten Sie bei einer Höherstufung des Pflegegrades nicht ab – die Pflegebox steht Ihnen ab dem Tag der Bewilligung von Pflegegrad 1 zu. Nutzen Sie dieses Budget von 504 € pro Jahr konsequent aus.

    Weiterführende Ratgeber

    Häufig gestellte Fragen

    Ja, alle Pflegegrade von 1 bis 5 haben den gleichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro pro Monat. Es gibt keine Abstufung nach Pflegegrad.

    Nein, die Pflegebox ist eine zusätzliche Sachleistung und wird nicht auf Ihr Pflegegeld angerechnet. Sie erhalten beide Leistungen unabhängig voneinander.

    Ja, bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der volle Betrag von 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Dies ist oft die erste finanzielle Entlastung für Familien.

    Nein, die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beträgt einheitlich 42 Euro pro Monat, unabhängig vom Pflegegrad.

    Sie benötigen mindestens Pflegegrad 1, der durch den MDK oder Medicproof bestätigt wurde. Ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch auf die monatliche Pflegebox.

    Neben dem anerkannten Pflegegrad muss die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden (eigene Wohnung, WG oder betreutes Wohnen) und es muss mindestens eine private Pflegeperson vorhanden sein.