Anspruch & Voraussetzungen

    Pflegebox kostenlos erhalten: Voraussetzungen & Anspruch im Detail

    Robert Silberpfennig
    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Kostenlose Pflegebox online beantragen – Antragsformular auf Laptop

    Erfahren Sie, wer Anspruch auf die kostenlose 42 Euro Pauschale für Pflegehilfsmittel hat und welche Kriterien erfüllt sein müssen.

    Der gesetzliche Hintergrund: § 40 SGB XI

    Der Gesetzgeber erkennt an, dass die häusliche Pflege hohe hygienische Standards erfordert. Um Infektionen vorzubeugen und die Haut der Pflegebedürftigen sowie die Gesundheit der Pflegenden zu schützen, wurde die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel geschaffen.

    Diese gesetzliche Regelung ist im Sozialgesetzbuch XI verankert und sichert Ihnen einen monatlichen Anspruch von bis zu 42 Euro – das sind 504 Euro pro Jahr.

    Wer ist anspruchsberechtigt? (Die Detail-Checkliste)

    Es herrscht oft Verwirrung darüber, wer die Box wirklich „gratis" bekommt. Hier die detaillierten Kriterien:

    Versicherungsstatus

    Die Person muss gesetzlich oder privat pflegeversichert sein. Der Anspruch besteht bei allen Krankenkassen und deren angegliederten Pflegekassen.

    Der Pflegegrad

    Es spielt keine Rolle, ob Pflegegrad 1 oder 5 vorliegt – die Pauschale von 42 € ist für alle gleich hoch. Entscheidend ist nur, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.

    Häusliche Pflege

    Sobald ein Pflegedienst die vollständige Versorgung übernimmt und keine Privatperson mehr involviert ist, kann die Kasse den Anspruch prüfen. In 95% der Fälle (Kombinationspflege) bleibt der Anspruch jedoch bestehen.

    Kostenlose Pflegebox bei privater Versicherung?

    Ja, auch Privatversicherte haben den Anspruch! Hier funktioniert es meist nach dem Erstattungsprinzip: Sie kaufen die Box, reichen die Rechnung ein und bekommen das Geld zurück.

    Viele spezialisierte Anbieter auf deinpflegevergleich.de übernehmen aber auch hier die direkte Abrechnung, um Sie zu entlasten.

    Welche Produkte sind „förderfähig"?

    Die Pflegekasse zahlt nicht für alles. Erstattungsfähig sind nur Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis der GKV:

    Bettschutzeinlagen

    Zum Einmalgebrauch – schützen die Matratze vor Verschmutzung und erleichtern die Pflege.

    Einmalhandschuhe

    Unverzichtbar für die Intimpflege und den Infektionsschutz. In Latex, Nitril oder Vinyl erhältlich.

    Desinfektionsmittel

    Händedesinfektion & Flächendesinfektion zur Keimreduktion im Pflegeumfeld.

    Schutzschürzen & Mundschutz

    Schützen den Pflegenden vor Körperflüssigkeiten und Infektionen.

    Pflegebox gratis: So funktioniert die Abrechnung mit Ihrer Kasse

    Die Pflegebox ist für Sie gratis, weil der Anbieter direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnet. Sie erhalten keine Rechnung und müssen nichts vorstrecken. Voraussetzung sind ein anerkannter Pflegegrad (1–5) und die Pflege zu Hause.

    Rechenbeispiel: 42 € pro Monat optimal nutzen

    Beispielhafte Zusammenstellung einer kostenlosen Pflegebox im Wert von 42 Euro
    ProduktMenge/MonatAnteil
    Einmalhandschuhe200 Stückca. 14 €
    Bettschutzeinlagen30 Stückca. 13 €
    Händedesinfektion2 × 500 mlca. 8 €
    Mundschutz & Schutzschürzen50 / 30 Stückca. 7 €
    Summe42 € (Eigenanteil 0 €)

    Beispielhafte Zusammenstellung. Sie bestimmen selbst, welche Produkte in welcher Menge geliefert werden – der Wert bleibt bei maximal 42 € im Monat.

    Ihre Pflegekasse im Detail

    Der Anspruch nach § 40 SGB XI gilt bei allen Kassen gleichermaßen – Antragsweg und Formulare unterscheiden sich jedoch leicht. Hier finden Sie die Anleitung für Ihre Kasse:

    Auch privat Pflegeversicherte (z. B. bei der Debeka oder Barmenia) haben Anspruch – hier erfolgt die Abrechnung teils über Kostenerstattung gegen Beleg.

    Häufige Fragen zur kostenlosen Pflegebox

    Ja, bei Vorliegen eines Pflegegrades (1-5) übernimmt die Pflegekasse die kompletten Kosten bis zu 42 Euro monatlich. Es fallen keine Zuzahlungen oder versteckte Kosten an.

    Alle gesetzlichen und privaten Pflegekassen erstatten die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Anspruch ist gesetzlich im § 40 SGB XI verankert.

    Die Pflegekasse ist bei der jeweiligen Krankenkasse angegliedert. Die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erfolgt über die Pflegeversicherung, nicht über die Krankenversicherung.

    Nein, bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gibt es keinen gesetzlichen Eigenanteil. Die volle Pauschale von 42 Euro wird übernommen.

    In seltenen Fällen kann die Pflegekasse den Anspruch prüfen, z.B. wenn kein anerkannter Pflegegrad vorliegt oder keine private Pflegeperson involviert ist.

    Sie wählen einen Anbieter, stellen online einen kurzen Antrag mit Pflegegrad und Kassendaten – der Anbieter übernimmt die Genehmigung bei der Pflegekasse und liefert die Box monatlich kostenfrei nach Hause. Ein Vorstrecken der Kosten ist nicht nötig.

    Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 42 Euro monatlich besteht bereits ab Pflegegrad 1, sofern die Pflege zu Hause durch Angehörige, Bekannte oder einen Pflegedienst erfolgt.

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