Pflegebox für Angehörige: Wer darf sie beantragen?

    Robert Silberpfennig
    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Angehörige öffnet Pflegebox gemeinsam mit Senior am Tisch

    Die häusliche Pflege ist ein Vollzeitjob, der physisch und psychisch fordert. Der Gesetzgeber sieht deshalb in § 40 SGB XI eine Unterstützung vor, die direkt dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Die 42 EUR Pflegepauschale ist dabei nicht nur eine finanzielle Hilfe, sondern ein Schutz für die Gesundheit der Pflegenden. Doch wer darf den Antrag unterschreiben?

    Die rechtliche Situation: Wer ist der Antragsteller?

    Rechtlich gesehen ist immer die pflegebedürftige Person (der Versicherte) der Antragsteller. In der Realität ist es jedoch fast immer der pflegende Angehörige, der den Prozess anstößt.

    Drei Szenarien für die Antragstellung

    A

    Der Versicherte ist geistig fit

    Hier füllen Sie als Angehöriger das Formular online auf deinpflegevergleich.de aus, drucken es aus oder nutzen die digitale Signatur, und der Pflegebedürftige unterschreibt selbst.

    B

    Es liegt eine Vollmacht vor

    Besitzen Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine spezifische Behördenvollmacht, dürfen Sie „i.A." (im Auftrag) unterschreiben. Das ist der häufigste Weg für Kinder, die ihre Eltern pflegen.

    C

    Gesetzliche Betreuung

    Wenn ein Gericht Sie als Betreuer bestellt hat (Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge), sind Sie rechtlich befugt, alle Anträge bei der Pflegekasse zu stellen.

    Warum Angehörige die Box beantragen sollten

    Die Pflegebox schützt Sie als Angehörigen vor Infektionen und Hauterkrankungen. Durch die Nutzung von Einmalhandschuhen und Desinfektionsmitteln aus der 42 EUR Pauschale verhindern Sie, dass Keime innerhalb der Familie weitergegeben werden.

    Wichtiger Hinweis zum Wohnort

    Viele Angehörige glauben, sie müssten im selben Haus wohnen. Das ist falsch! Sie können die Pflegebox auch beantragen, wenn Sie täglich oder mehrmals pro Woche zur Pflege pendeln. Die Box wird direkt an den Ort geliefert, an dem die Pflege stattfindet.

    Ihre Vorteile als pflegender Angehöriger

    • Monatlich 42 EUR für Pflegehilfsmittel – komplett kostenlos
    • Schutz vor Infektionen durch hochwertige Hygieneartikel
    • Bequeme Lieferung direkt an den Pflegeort
    • Flexible Anpassung der Box-Inhalte nach Bedarf
    • Entlastung bei der Beschaffung von Verbrauchsmaterialien

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    Weiterführende Ratgeber

    Häufig gestellte Fragen

    Rechtlich ist immer die pflegebedürftige Person der Antragsteller. Mit einer Vorsorgevollmacht, Behördenvollmacht oder als gesetzlicher Betreuer können Sie jedoch im Auftrag (i.A.) den Antrag unterschreiben und einreichen.

    Wenn die pflegebedürftige Person geistig fit ist und selbst unterschreiben kann, benötigen Sie keine Vollmacht. Andernfalls ist eine Vorsorgevollmacht, Behördenvollmacht oder eine gerichtliche Betreuung erforderlich.

    Nein, Sie müssen nicht im selben Haushalt wohnen. Sie können die Pflegebox auch beantragen, wenn Sie täglich oder mehrmals pro Woche zur Pflege pendeln. Die Box wird an den Ort der Pflege geliefert.

    Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 EUR für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Das sind 504 EUR pro Jahr, die Ihnen als pflegende Angehörige zustehen.

    Wenn Sie mit einer Vollmacht im Auftrag unterschreiben, kennzeichnen Sie dies mit 'i.A.' vor Ihrer Unterschrift. So ist für die Pflegekasse ersichtlich, dass Sie berechtigt sind, für die pflegebedürftige Person zu handeln.

    Die Pflegebox schützt Sie als Angehörige vor Infektionen und Hauterkrankungen. Durch Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel verhindern Sie, dass Keime innerhalb der Familie weitergegeben werden.