Leistungen & Finanzen

    Pflegekosten von der Steuer absetzen: So sparen Sie bares Geld

    Robert Silberpfennig
    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Steuererklärung am Laptop mit Pflegekosten, Taschenrechner und Pflegetagegeld-Abrechnung

    Steuerliche Entlastung für Pflegende und Pflegebedürftige

    Pflege ist teuer. Trotz der Leistungen der Pflegekasse und der kostenlosen 42-Euro-Pflegebox bleiben oft Restkosten an den Betroffenen oder deren Angehörigen hängen. Die gute Nachricht: Das Finanzamt beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an diesen Kosten.

    1. Der Pflege-Pauschbetrag für Angehörige

    Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, können Sie den sogenannten Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Dies ist ein fester Betrag, der Ihr zu versteuerndes Einkommen mindert, ohne dass Sie Einzelbelege einreichen müssen.

    PflegegradPauschbetrag / Jahr
    Pflegegrad 2600 €
    Pflegegrad 31.100 €
    Pflegegrad 41.800 €
    Pflegegrad 51.800 €

    Voraussetzung: Sie dürfen für die Pflege keine direkte Bezahlung (z. B. das weitergegebene Pflegegeld) erhalten.

    2. Außergewöhnliche Belastungen

    Übersteigen die Pflegekosten (z. B. für Medikamente, Zuzahlungen oder Umbauten) die „zumutbare Belastungsgrenze", können diese als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.

    Tipp: Bewahren Sie alle Rechnungen auf, die über die 42 € Pauschale hinausgehen, falls Sie zusätzliche Hilfsmittel privat dazukaufen mussten.

    3. Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Wenn Sie eine Hilfe für den Haushalt oder einen Pflegedienst beschäftigen, können Sie 20 % der Arbeitskosten (bis zu 4.000 € im Jahr) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

    Pflegedienst

    Arbeitskosten des ambulanten Pflegedienstes

    Haushaltshilfe

    Kosten für Putzhilfen oder Haushaltskräfte

    Betreuung

    Betreuungsleistungen zu Hause

    Fazit: Nutzen Sie alle Möglichkeiten

    Nutzen Sie die Kombination aus gesetzlichen Sachleistungen (wie der Pflegebox) und steuerlichen Vorteilen, um die finanzielle Belastung der Pflege so gering wie möglich zu halten. Eine Beratung durch einen Steuerprofi ist bei hohen Kosten oft sehr lohnenswert.

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    Häufig gestellte Fragen

    Die 42-Euro-Pflegebox ist für Sie kostenlos, da die Pflegekasse die Kosten direkt übernimmt. Es entsteht Ihnen kein Eigenanteil, den Sie absetzen könnten. Nur wenn Sie zusätzliche Pflegehilfsmittel privat dazukaufen, können diese Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

    Der Pflege-Pauschbetrag beträgt bei Pflegegrad 2: 600 EUR, Pflegegrad 3: 1.100 EUR, Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 EUR jährlich. Voraussetzung ist, dass Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen und hierfür keine direkte Vergütung erhalten.

    Außergewöhnliche Belastungen sind Pflegekosten, die über die normalen Lebenshaltungskosten hinausgehen – z. B. Medikamente, Zuzahlungen, barrierefreie Umbauten oder privat bezahlte Pflegeleistungen. Diese können abgesetzt werden, wenn sie die individuelle zumutbare Belastungsgrenze überschreiten.

    Wenn Sie eine Haushaltshilfe oder einen Pflegedienst beschäftigen, können Sie 20 % der Arbeitskosten (bis zu 4.000 EUR im Jahr) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Wichtig: Es muss eine Rechnung vorliegen und die Zahlung muss per Überweisung erfolgt sein.

    Nein, der Pflege-Pauschbetrag setzt voraus, dass Sie für die Pflege keine direkte Bezahlung erhalten. Wenn das Pflegegeld an Sie als pflegenden Angehörigen weitergegeben wird, gilt dies als Vergütung und schließt den Pauschbetrag aus.

    Ja, insbesondere bei höheren Pflegekosten ist eine Steuerberatung empfehlenswert. Ein Steuerberater kennt alle absetzbaren Positionen und kann die optimale Kombination aus Pflege-Pauschbetrag, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistungen ermitteln.