Pflegegrad 1–5: Welche Leistungen stehen mir zu?
Das Leistungs-Labyrinth: Was Ihnen bei welchem Pflegegrad zusteht

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Die Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst (MDK) ist der Schlüssel zu zahlreichen Unterstützungsleistungen. Doch viele Betroffene nutzen nur einen Bruchteil dessen, was ihnen gesetzlich zusteht.
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Säulen – von der monatlichen Pflegebox über das Pflegegeld bis zur Wohnumfeldverbesserung.
Die monatliche Pflegebox (Pflegegrad 1–5)
Dies ist die niederschwelligste Leistung. Sobald Sie mindestens Pflegegrad 1 haben, erhalten Sie monatlich Hilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42,00 €.
Diese Leistung ist unabhängig von Pflegegeld oder Sachleistungen und wird nicht gegengerechnet.
Übersicht der Hauptleistungen (Stand 2026)
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (bei privater Pflege) | – | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | – | 761 € | 1.432 € | 1.778 € | 2.205 € |
| Entlastungsbetrag | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
| Pflegehilfsmittel (Box) | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Hausnotruf | 27 € | 27 € | 27 € | 27 € | 27 € |
Besonderheit Pflegegrad 1
Patienten mit Pflegegrad 1 haben noch keinen Anspruch auf monatliches Pflegegeld. Umso wichtiger ist es, den Entlastungsbetrag von 125 € sowie die Pflegebox für 42 € zu nutzen.
Zusammen ergibt das eine monatliche Unterstützung von 167 €, die vielen Familien hilft, die erste Phase der Pflegebedürftigkeit zu meistern.
Wohnumfeldverbesserung
Vergessen Sie nicht: Ab Pflegegrad 1 können Sie zusätzlich bis zu 4.000 € für Umbaumaßnahmen (z. B. barrierefreie Dusche, Türverbreiterungen, Treppenlifte) beantragen.
Fazit: Prüfen Sie alle Leistungen
Prüfen Sie genau, ob Sie alle Leistungen abrufen, die Ihnen zustehen. Die 42-Euro-Pflegebox ist dabei der einfachste Schritt, um sofort eine spürbare Entlastung im Alltag zu erfahren.
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Häufig gestellte Fragen
Nein, Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 haben Sie jedoch Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 EUR monatlich und die Pflegebox für 42 EUR.
Nein, die 42-Euro-Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wird nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet. Sie ist eine eigenständige Leistung.
Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege privat durch Angehörige erfolgt. Pflegesachleistungen werden direkt an einen ambulanten Pflegedienst gezahlt. Beides kann auch kombiniert werden (Kombinationsleistung).
Der Entlastungsbetrag von 125 EUR monatlich steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu. Sie können ihn für haushaltsnahe Dienstleistungen, Tagespflege oder Betreuungsangebote nutzen. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Pflegekasse.
Ja, ab Pflegegrad 1 können Sie bis zu 4.000 EUR pro Maßnahme für Umbaumaßnahmen wie eine barrierefreie Dusche, Treppenlifte oder Türverbreiterungen beantragen.
Neben der 42-Euro-Pflegebox stehen Ihnen je nach Pflegegrad weitere Leistungen zu: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Hausnotruf-Zuschuss und Wohnumfeldverbesserung.