Zurück zum Ratgeber

    Entlastungsbetrag 125 € pro Monat: Ihr Anspruch ab Pflegegrad 1

    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Lachende Pflegerin im Gespräch mit einer Seniorin im Wohnzimmer

    Noch kein Pflegegrad?

    Berechnen Sie ihn in 2 Minuten mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner.

    Zum Pflegegradrechner →

    Der Entlastungsbetrag ist eine der wichtigsten – und oft unbekanntesten – Leistungen der Pflegeversicherung. Er steht Ihnen ab Pflegegrad 1 in Höhe von 125 Euro monatlich zu und entlastet Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar im Alltag. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch hat, wofür Sie das Geld verwenden dürfen und wie die Abrechnung funktioniert.

    Das Wichtigste in Kürze

    • 125 € pro Monat – ab Pflegegrad 1 bis 5
    • Zweckgebunden – keine Barauszahlung
    • Ansparen möglich: nicht genutzte Beträge ins Folgejahr übertragbar (bis 30.06.)
    • Zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistungen und 42-Euro-Pflegebox

    Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

    Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle pflegebedürftigen Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie zusätzlich Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen beziehen. Auch Personen mit Pflegegrad 1, die sonst nur eingeschränkte Leistungen erhalten, profitieren in voller Höhe von den 125 Euro.

    Wofür dürfen Sie den Entlastungsbetrag nutzen?

    Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Sie können ihn ausschließlich für anerkannte Leistungen einsetzen, die zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zur Förderung der Selbstständigkeit beitragen:

    LeistungskategorieBeispiele
    Haushaltsnahe DienstleistungenReinigung, Einkaufshilfe, Wäschepflege
    BetreuungsangeboteAlltagsbegleiter, Demenzbetreuung, Spaziergänge
    Tages- und NachtpflegeEigenanteil bei teilstationärer Pflege
    KurzzeitpflegeEigenanteil bei vorübergehender stationärer Pflege
    PflegesachleistungenAmbulanter Pflegedienst (ab Pflegegrad 2)

    Wichtig: Nur anerkannte Anbieter

    Die Leistungen müssen von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht werden. Eine private Putzhilfe oder Bekannte können den Entlastungsbetrag nicht abrechnen.

    So rechnen Sie den Entlastungsbetrag ab

    1. Anerkannten Anbieter wählen – Listen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder dem zuständigen Pflegestützpunkt.
    2. Leistung in Anspruch nehmen und Rechnung erhalten.
    3. Rechnung einreichen – entweder Sie zahlen vor und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse zur Erstattung ein, oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung und der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab.
    4. Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen.

    Tipp: Mit Pflegebox kombinieren

    Der Entlastungsbetrag ist unabhängig von der 42-Euro-Pflegebox. Sichern Sie sich beide Leistungen parallel – das sind bis zu 167 € pro Monat zusätzliche Unterstützung. Pflegebox jetzt beantragen →

    Ansparen und Übertragen: Nichts verschenken

    Nicht genutzte Beträge eines Monats verfallen nicht sofort. Sie können sie innerhalb des Kalenderjahres ansparen – das sind im Maximum 1.500 Euro pro Jahr. Restbeträge aus dem Vorjahr können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres aufbrauchen, danach verfallen sie.

    Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

    Weitere Leistungen, die Ihnen zustehen

    Neben dem Entlastungsbetrag gibt es weitere Pflegeleistungen, die Sie kennen sollten:

    Cookie-Einstellungen

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die zu Analysezwecken genutzt werden. Sie entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.