Entlastungsbetrag 125 € pro Monat: Ihr Anspruch ab Pflegegrad 1

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Der Entlastungsbetrag ist eine der wichtigsten – und oft unbekanntesten – Leistungen der Pflegeversicherung. Er steht Ihnen ab Pflegegrad 1 in Höhe von 125 Euro monatlich zu und entlastet Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar im Alltag. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch hat, wofür Sie das Geld verwenden dürfen und wie die Abrechnung funktioniert.
Das Wichtigste in Kürze
- 125 € pro Monat – ab Pflegegrad 1 bis 5
- Zweckgebunden – keine Barauszahlung
- Ansparen möglich: nicht genutzte Beträge ins Folgejahr übertragbar (bis 30.06.)
- Zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistungen und 42-Euro-Pflegebox
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle pflegebedürftigen Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie zusätzlich Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen beziehen. Auch Personen mit Pflegegrad 1, die sonst nur eingeschränkte Leistungen erhalten, profitieren in voller Höhe von den 125 Euro.
Wofür dürfen Sie den Entlastungsbetrag nutzen?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Sie können ihn ausschließlich für anerkannte Leistungen einsetzen, die zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zur Förderung der Selbstständigkeit beitragen:
| Leistungskategorie | Beispiele |
|---|---|
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | Reinigung, Einkaufshilfe, Wäschepflege |
| Betreuungsangebote | Alltagsbegleiter, Demenzbetreuung, Spaziergänge |
| Tages- und Nachtpflege | Eigenanteil bei teilstationärer Pflege |
| Kurzzeitpflege | Eigenanteil bei vorübergehender stationärer Pflege |
| Pflegesachleistungen | Ambulanter Pflegedienst (ab Pflegegrad 2) |
Wichtig: Nur anerkannte Anbieter
Die Leistungen müssen von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht werden. Eine private Putzhilfe oder Bekannte können den Entlastungsbetrag nicht abrechnen.
So rechnen Sie den Entlastungsbetrag ab
- Anerkannten Anbieter wählen – Listen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder dem zuständigen Pflegestützpunkt.
- Leistung in Anspruch nehmen und Rechnung erhalten.
- Rechnung einreichen – entweder Sie zahlen vor und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse zur Erstattung ein, oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung und der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab.
- Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen.
Tipp: Mit Pflegebox kombinieren
Der Entlastungsbetrag ist unabhängig von der 42-Euro-Pflegebox. Sichern Sie sich beide Leistungen parallel – das sind bis zu 167 € pro Monat zusätzliche Unterstützung. Pflegebox jetzt beantragen →
Ansparen und Übertragen: Nichts verschenken
Nicht genutzte Beträge eines Monats verfallen nicht sofort. Sie können sie innerhalb des Kalenderjahres ansparen – das sind im Maximum 1.500 Euro pro Jahr. Restbeträge aus dem Vorjahr können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres aufbrauchen, danach verfallen sie.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Weitere Leistungen, die Ihnen zustehen
Neben dem Entlastungsbetrag gibt es weitere Pflegeleistungen, die Sie kennen sollten: