Patientenverfügung erstellen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

    Robert Silberpfennig
    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Fachlich geprüft von Dr. Hartmut Umlauf, Rechtsanwalt für Sozialrecht, Berlin. Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.
    Infografik: Patientenverfügung erstellen in 6 Schritten – von Reflexion bis Hinterlegung

    Eine Patientenverfügung zu erstellen dauert in der Regel mehrere Stunden verteilt auf mehrere Tage, da es um die Klärung persönlicher Wertvorstellungen geht. Die folgenden sieben Schritte führen Sie strukturiert durch den Prozess.

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    Schritt 1: Eigene Werte und Wünsche klären

    Bevor Sie ein Formular ausfüllen, lohnt sich ein ruhiges Gespräch mit sich selbst oder Angehörigen: Was bedeutet für Sie Lebensqualität? Welche Behandlungen möchten Sie unter welchen Umständen auf keinen Fall? Welche Rolle spielen Religion, Würde, Selbstständigkeit? Diese Reflexion ist die Grundlage für alle weiteren Schritte und kann durchaus mehrere Tage oder Wochen brauchen.

    Schritt 2: Relevante Behandlungssituationen auswählen

    Gute Vorlagen unterscheiden typische Situationen wie den unabwendbaren Sterbeprozess, einen dauerhaften Bewusstseinsverlust, eine fortgeschrittene Demenzerkrankung oder das Endstadium einer unheilbaren Krankheit. Wählen Sie die Situationen aus, die für Sie relevant sind, und ergänzen Sie bei Bedarf weitere – etwa eigene Vorerkrankungen.

    Schritt 3: Behandlungswünsche konkret formulieren

    Legen Sie für jede Situation konkret fest, welche Maßnahmen Sie wünschen (z. B. Schmerztherapie, Palliativsedierung) und welche Sie ablehnen (z. B. künstliche Ernährung über PEG-Sonde, Beatmung, Dialyse). Vage Formulierungen wie „keine Apparatemedizin" sollten Sie vermeiden oder zusätzlich konkretisieren – Gerichte verlangen Konkretheit.

    Schritt 4: Ärztliche Beratung einholen

    Besonders bei bestehenden Erkrankungen hilft ein Gespräch mit dem Hausarzt, medizinisch korrekte und eindeutige Formulierungen zu finden, die im Ernstfall tatsächlich anwendbar sind. Manche Praxen bieten dafür ein gesondertes Vorsorge-Beratungsgespräch (IGeL-Leistung, 30–80 €) an. Auch ein Gespräch mit der eigenen Pflegekraft oder einem Hospizdienst kann wertvolle Hinweise geben.

    Schritt 5: Mit Vorsorgevollmacht abstimmen

    Eine Patientenverfügung entfaltet ihre volle Wirkung erst zusammen mit einer Vorsorgevollmacht, da der Bevollmächtigte Ihren Willen gegenüber Ärzten und Behörden durchsetzt. Stimmen Sie beide Dokumente inhaltlich aufeinander ab und vermeiden Sie Widersprüche – die konkretere Patientenverfügung geht im Zweifel vor.

    Schritt 6: Unterschreiben und Kopien verteilen

    Unterschreiben Sie das fertige Dokument eigenhändig mit Ort und Datum. Geben Sie Kopien an Ihren Bevollmächtigten, enge Angehörige und Ihren Hausarzt, und bewahren Sie das Original an einem bekannten Ort auf – nicht im Bankschließfach. Tragen Sie eine Hinweiskarte mit Aufbewahrungsort im Geldbeutel.

    Schritt 7: Regelmäßig aktualisieren und ggf. registrieren

    Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung alle zwei bis drei Jahre oder nach wichtigen gesundheitlichen Veränderungen und bestätigen Sie sie erneut mit Datum und Unterschrift. Optional: Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (einmalig ca. 18,50 €) – das Betreuungsgericht erfährt im Ernstfall sofort von der Existenz Ihrer Verfügung.

    Praxisbeispiel: So sieht eine konkrete Formulierung aus

    Statt der vagen Formulierung „Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen" wirkt diese Formulierung rechtssicher:

    „Wenn ich mich aufgrund einer schweren Hirnschädigung dauerhaft im Zustand der Bewusstlosigkeit befinde und eine Wiedererlangung meiner Kommunikationsfähigkeit nach ärztlicher Einschätzung sehr unwahrscheinlich ist, möchte ich keine künstliche Ernährung über Magensonde (PEG), keine künstliche Beatmung und keine Wiederbelebungsmaßnahmen. Schmerz-, Atemnot- und Angstlinderung sollen jedoch ausdrücklich erfolgen, auch wenn dies eine Verkürzung meiner Lebenszeit zur Folge haben sollte."

    Eine solche Formulierung beschreibt eine konkrete Situation, nennt konkrete Maßnahmen und schließt die Palliativversorgung explizit ein – die drei Punkte, die der BGH für die Wirksamkeit verlangt.

    Häufige Fehler beim Erstellen

    • Vorlagen ungeprüft übernehmen, nur Kreuze setzen.
    • Palliativ- und Schmerzversorgung pauschal ausschließen.
    • Keine Verknüpfung mit einer Vorsorgevollmacht.
    • Bevollmächtigte nicht informieren oder Original nicht auffindbar.
    • Nie aktualisiert – nach 10+ Jahren ohne Bestätigung leidet die Akzeptanz.

    Checkliste vor dem Unterschreiben

    • Persönliche Daten vollständig und korrekt?
    • Behandlungssituationen konkret beschrieben?
    • Maßnahmen pro Situation einzeln gewünscht oder abgelehnt?
    • Schmerz- und Palliativversorgung explizit gewünscht?
    • Verknüpfung mit Vorsorgevollmacht hergestellt?
    • Ort, Datum und Unterschrift handschriftlich?
    • Aufbewahrung, Kopien und Registrierung geplant?

    Weitere Details zur Hinterlegung im Cluster-Artikel zum Zentralen Vorsorgeregister.

    Kosten und Zeitaufwand 2026 im Überblick

    Eine Patientenverfügung zu erstellen kostet in der Basisvariante nichts – die Ausgaben entstehen nur, wenn Sie Beratung, Beglaubigung oder Registrierung hinzunehmen. Diese Übersicht zeigt, womit Sie 2026 rechnen sollten:

    • Selbst erstellen mit BMJ-Vorlage: 0 € – Zeitaufwand etwa 1–2 Stunden, plus ein Gespräch im Familienkreis.
    • Ärztliches Beratungsgespräch: ca. 30–90 € als Selbstzahlerleistung; bei schwerer Erkrankung ist eine Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung oft kassenfinanziert.
    • Anwaltliche Beratung: ca. 150–350 € – sinnvoll bei Patchwork-Familien, Auslandsbezug oder erwartetem Streit.
    • Notarielle Beglaubigung: ca. 60–200 €, je nach Aufwand und Vermögen (Details unter notarielle Patientenverfügung).
    • Zentrales Vorsorgeregister: einmalig rund 18,50 € bei Online-Registrierung.

    Realistischer Startpunkt für die meisten Haushalte: Vorlage kostenlos ausfüllen, mit dem Hausarzt gegenlesen und anschließend registrieren – unter 25 € Gesamtkosten und an einem Nachmittag erledigt.

    Nach dem Unterschreiben: die ersten 7 Tage

    • Tag 1: Original an einem festen, allen bekannten Ort ablegen.
    • Tag 2: Kopien an Bevollmächtigte und enge Angehörige übergeben.
    • Tag 3: Kopie in der Hausarztpraxis zur Patientenakte geben.
    • Tag 4: PDF-Scan in der elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegen.
    • Tag 5: Hinweiskarte mit Aufbewahrungsort in den Geldbeutel legen.
    • Tag 6: Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister vornehmen.
    • Tag 7: Erinnerung im Kalender für die Bestätigung in zwei Jahren setzen.

    Häufig gestellte Fragen

    Das eigentliche Ausfüllen dauert oft nur ein bis zwei Stunden. Die innere Auseinandersetzung mit den eigenen Wertvorstellungen, das Gespräch mit Hausarzt und Bevollmächtigten sowie die finale Abstimmung benötigen in Summe meist 1–2 Wochen.

    Nein, eine anwaltliche Beratung ist nicht zwingend erforderlich. Bei komplexen Vorerkrankungen, ungewöhnlichen Familienverhältnissen oder erwarteten Erbstreitigkeiten kann eine fachanwaltliche Beratung jedoch sinnvoll sein – Kosten typisch 150–400 €.

    Bundesministerium der Justiz, Verbraucherzentralen und Bundesärztekammer bieten kostenlose, fachlich geprüfte Vorlagen. Bei spezifischen Themen (Demenz, Palliativmedizin) gibt es zudem Spezialvorlagen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft und der Hospiz-Stiftungen.

    Notieren Sie konkrete Fragen zu Behandlungssituationen, die Sie unsicher machen, und schon ausgefüllte Vorlagenteile. Planen Sie 30–60 Minuten für das Gespräch ein – manche Praxen bieten dafür ein gesondertes Vorsorge-Beratungsgespräch an (IGeL-Leistung, ca. 30–80 €).

    Bevollmächtigte aus der Vorsorgevollmacht, Hausarzt, ggf. Pflegedienst oder Heimleitung. Bei längeren Klinikaufenthalten zusätzlich eine Kopie ins Krankenhaus. Eine Hinweiskarte im Geldbeutel mit Aufbewahrungsort ist Standard.

    Sie verfällt nicht, aber alle 2–3 Jahre durch erneute Datierung und Unterschrift zu bestätigen erhöht die Akzeptanz im Ernstfall. Spätestens bei einer neuen Diagnose, einem Bevollmächtigtenwechsel oder einer wesentlichen Lebensänderung sollten Sie aktualisieren.

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Lassen Sie Inhalt und Formulierungen Ihrer Verfügung oder Vollmacht im Zweifel von einer Notarin, einem Notar oder einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt prüfen.