Zentrales Vorsorgeregister: So lassen Sie Ihre Vorsorgevollmacht eintragen

    Robert Silberpfennig
    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Fachlich geprüft von Dr. Hartmut Umlauf, Rechtsanwalt für Sozialrecht, Berlin. Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.
    Ablauf: Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren

    Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) wird von der Bundesnotarkammer geführt und speichert die Information, dass eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung existiert – nicht jedoch deren Inhalt. Im Ernstfall können Betreuungsgerichte dort schnell nachfragen, ob bereits eine Vollmacht vorliegt. Das verhindert, dass unnötig ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird.

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    Warum ist die Eintragung sinnvoll?

    Ohne Eintragung weiß ein Betreuungsgericht im Ernstfall häufig nicht, dass bereits eine Vorsorgevollmacht existiert, und könnte vorsorglich ein Betreuungsverfahren einleiten. Eine Registrierung im ZVR verhindert das, da das Gericht vor der Bestellung eines Betreuers gesetzlich verpflichtet ist, dort eine Anfrage zu stellen. Das spart Wochen an Verfahrenszeit und hält die Familie selbstbestimmt.

    Was wird im Register gespeichert?

    • Name und Geburtsdatum der vollmachtgebenden Person.
    • Name der bevollmächtigten Person(en).
    • Art des Dokuments (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung).
    • Kontaktdaten zur Auffindung des Originaldokuments.
    • Nicht der Inhalt der Vollmacht selbst – nur die Tatsache, dass sie existiert.

    Wie funktioniert die Anmeldung?

    Die Registrierung kann auf zwei Wegen erfolgen:

    • Online über vorsorgeregister.de: Anmeldung mit persönlichen Daten, Angaben zum Dokument und zu den Bevollmächtigten. Bezahlung per Lastschrift oder Kreditkarte (13 €).
    • Per Notar: Im Rahmen einer notariellen Beglaubigung oder Beurkundung wird die Eintragung gleich miterledigt (Gebühr 18,50 €).

    Die Bestätigung der Registrierung erhalten Sie innerhalb weniger Tage per Post. Änderungen oder ein Widerruf der Vollmacht sollten Sie ebenfalls dem Register melden, damit die Angaben aktuell bleiben – das ist kostenlos möglich.

    Schritt-für-Schritt: Online-Eintragung in 6 Minuten

    • Auf vorsorgeregister.de navigieren und „Registrieren" wählen.
    • Persönliche Daten eingeben (Name, Geburtsdatum, Anschrift).
    • Art des Dokuments wählen (Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung / Betreuungsverfügung).
    • Bevollmächtigte mit Adresse benennen (bis zu drei Personen).
    • Erstellungs- und Aufbewahrungsort des Dokuments angeben.
    • Online-Bezahlung mit Lastschrift oder Kreditkarte abschließen.

    Was passiert im Ernstfall?

    Wird ein Betreuungsverfahren bei Gericht eingeleitet, prüft das Gericht automatisch und vor jeder Entscheidung das ZVR. Findet es einen Eintrag, kontaktiert es den im Register hinterlegten Bevollmächtigten – dieser legt dann das Original der Vollmacht vor und kann sofort handeln. Eine Betreuung wird nur noch eingerichtet, wenn die Vollmacht den konkreten Bedarf nicht abdeckt.

    Datenschutz und Sicherheit

    Die Bundesnotarkammer betreibt das Register nach hohen Datenschutzstandards. Zugriffsberechtigt sind ausschließlich Betreuungsgerichte und Sie selbst über Ihre persönliche Registrierungsbestätigung. Banken, Versicherungen oder Privatpersonen haben keinen Zugriff – das schützt die Privatsphäre und verhindert Missbrauch.

    Häufige Fehler

    • Eintrag erstellt, aber Bevollmächtigten nicht informiert.
    • Vollmacht geändert oder widerrufen, aber Registereintrag nicht angepasst.
    • Adresswechsel nicht gemeldet – Gericht kontaktiert veraltete Anschrift.
    • Nur Vollmacht eingetragen, Patientenverfügung vergessen.

    Detaillierte Anleitung zur Vollmacht selbst im Pillar-Artikel.

    Häufig gestellte Fragen

    Nein, die Eintragung ist freiwillig, wird aber von Notariaten und Verbraucherzentralen dringend empfohlen, da sie die Auffindbarkeit im Ernstfall erheblich erleichtert. Betreuungsgerichte sind gesetzlich verpflichtet, das Register vor jeder Betreuerbestellung abzufragen.

    Nein. Es wird nur die Existenz des Dokuments sowie die bevollmächtigte Person registriert, nicht der eigentliche Vollmachtstext. Das eigentliche Dokument bleibt bei Ihnen oder beim Notar.

    Die einmalige Gebühr beträgt 13 € bei eigenhändiger Online-Anmeldung über vorsorgeregister.de, 16 € bei Anmeldung per Post und 18,50 € bei Anmeldung über einen Notar. Es fallen keine laufenden Folgekosten an.

    Ja. Sie können sowohl Vorsorgevollmacht als auch Patientenverfügung und Betreuungsverfügung im selben Vorgang eintragen lassen – die Gebühr deckt alle drei Dokumente ab.

    Sie ist lebenslang gültig – ohne weitere Gebühren. Sie können sie jederzeit kostenlos ändern (z. B. bei Wechsel des Bevollmächtigten) oder löschen lassen.

    Nein. Das Register wird ausschließlich von Betreuungsgerichten und vom Eintragenden selbst einsehbar geführt. Der Datenschutz ist umfassend; weder Banken noch Privatpersonen erhalten Auskunft.

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Lassen Sie Inhalt und Formulierungen Ihrer Verfügung oder Vollmacht im Zweifel von einer Notarin, einem Notar oder einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt prüfen.