Bestattungsvorsorge kündigen oder übertragen: So gehen Sie vor

    Robert Silberpfennig
    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Bestattungsvorsorgevertrag kündigen oder auf anderen Bestatter übertragen

    Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist kein lebenslang unveränderbares Konstrukt. Bei einem Umzug, einer veränderten Wunschvorstellung oder finanziellen Gründen lässt er sich in der Regel kündigen oder auf ein anderes Bestattungsunternehmen übertragen – ohne den Verlust des eingezahlten Kapitals.

    Kündigung des Vorsorgevertrags

    Die konkreten Kündigungsbedingungen hängen vom jeweiligen Vertrag und der Treuhandgesellschaft ab. Prüfen Sie die Vertragsunterlagen auf Kündigungsfristen und ob bei vorzeitiger Kündigung Gebühren anfallen. Standardmäßig erhalten Sie das eingezahlte Kapital plus Zinsen abzüglich einer überschaubaren Verwaltungspauschale zurück.

    Schritt für Schritt zur Kündigung

    • Vertragsunterlagen heraussuchen, Kündigungsfrist und -form prüfen.
    • Schriftliche Kündigung per Einschreiben an Bestatter und Treuhandgesellschaft senden.
    • Bestätigung der Kündigung anfordern und Auszahlungsweg festlegen.
    • Eingegangene Auszahlung mit Vertragsunterlagen abgleichen.
    • Bei Sozialleistungsempfang das Sozialamt informieren.

    Übertragung auf ein anderes Bestattungsunternehmen

    Bei einem Umzug in eine andere Region lässt sich ein bestehender Vorsorgevertrag häufig auf ein anderes Bestattungsunternehmen übertragen, ohne dass das eingezahlte Geld verloren geht. Vorgehensweise:

    • Neues Bestattungsunternehmen am Wohnort auswählen.
    • Schriftliche Anfrage zur Übernahme stellen.
    • Beide Bestatter und die Treuhandgesellschaft koordinieren die Übertragung.
    • Neuen Leistungsvertrag prüfen und unterschreiben (ggf. Anpassung der Bestattungsart).
    • Bestätigung der Übertragung schriftlich einholen.

    Seriöse Anbieter übertragen kostenfrei oder mit überschaubarer Bearbeitungsgebühr (30–80 €). Achten Sie darauf, dass das Treuhandkapital vollständig erhalten bleibt.

    Anpassung der Vorsorgewünsche

    Auch ohne vollständige Kündigung lassen sich einzelne Wünsche zur Bestattungsart oder Ausgestaltung der Trauerfeier in der Regel nachträglich anpassen. Wenden Sie sich dafür an Ihr Bestattungsunternehmen. Differenzen werden mit dem Treuhandkapital verrechnet oder nachgezahlt – meist ohne Strafgebühr.

    Kündigung als Erbe oder Bevollmächtigter

    Hat der Vorsorgenehmer vor Erfüllung des Vertrags die Geschäftsfähigkeit verloren oder ist die Vorsorge nicht mehr gewünscht, kann ein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Betreuer die Vorsorge kündigen – mit ausdrücklicher Vollmachtsklausel für Vermögensangelegenheiten. Ohne Vollmacht ist nur das Betreuungsgericht handlungsbefugt.

    Sozialleistungen und Kündigung

    Achtung: Wer Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege bezieht, sollte vor einer Kündigung das Sozialamt einbeziehen. Eine ausgezahlte Bestattungsvorsorge zählt sofort wieder zum verwertbaren Vermögen und kann Sozialleistungen reduzieren. Mehr im Schonvermögen-Ratgeber.

    Alternative zur Kündigung: Umstellung auf Sterbegeldversicherung

    Wer die Bestattungsvorsorge kündigt, verliert oft den Inflationsschutz. Eine planbare Alternative ist eine Sterbegeldversicherung mit garantierter Auszahlungssumme – vergleichen Sie Tarife und Testsieger im Sterbegeldversicherung Vergleich 2026.

    Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

    Häufig gestellte Fragen

    Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Bei reinen Treuhand-Verträgen erhalten Sie das eingezahlte Kapital plus Zinsen abzüglich einer pauschalen Verwaltungsgebühr (typisch 50–250 €) zurück. Bei Festpreis-Verträgen oder bereits erbrachten Beraterleistungen sind teilweise auch diese in Rechnung gestellt.

    In der Regel ja, durch eine Übertragung auf ein Bestattungsunternehmen am neuen Wohnort. Sprechen Sie dies aktiv mit beiden Unternehmen und der Treuhandgesellschaft ab. Seriöse Anbieter übertragen meist kostenfrei oder mit geringer Bearbeitungsgebühr (typisch 30–80 €).

    Ja. Auch ohne vollständige Kündigung lassen sich einzelne Leistungen, die Bestattungsart oder die Ausgestaltung der Trauerfeier in der Regel anpassen. Die Differenz wird verrechnet oder nachgezahlt.

    Bei treuhänderischer Verwaltung über eine unabhängige Gesellschaft ist Ihr Geld vollständig geschützt. Die Treuhandgesellschaft sucht einen neuen Bestatter, der die Leistungen übernimmt – Sie verlieren nichts. Ohne Treuhand kann das eingezahlte Geld dagegen in der Insolvenzmasse verschwinden.

    Grundsätzlich ja, das Geld zugunsten einer dritten Person zu verwenden ist meist möglich, oft aber mit Steuerimplikationen verbunden (Schenkung). Bei Sozialleistungs-Schonvermögen geht dabei der Schonschutz verloren – Beratung beim Sozialamt empfehlenswert.

    Bei reiner Treuhand-Auszahlung typischerweise 2–4 Wochen. Bei Vorsorgeverträgen mit aufgesetzten Sterbegeldversicherungen oder Festpreisleistungen kann die Bearbeitung 6–12 Wochen dauern.